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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Inhouse-Trainings und Beratungsmandate

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Inhouse-Trainings und Beratungsmandate

der CSK Management GmbH, Seestrasse 235, CH-8704 Herrliberg (nachfolgend „CSK“ genannt)

Stand September 2014

(siehe auch Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für öffentliche Präsenzkurse, Webinare, WebCasts und eLearning-Module)

1 Geltungsbereich

Nachfolgende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs) sind integraler Bestandteil aller Verträge mit CSK.

2 Leistungen und Pflichten von CSK

CSK erbringt die im Angebotsdokument bzw. im Dienstleistungsvertrag mit dem Kunden vertraglich vereinbarten Leistungen.

Die Einzelheiten der zu erbringenden Leistungen sind in den entsprechenden Beschreibungen und/oder in den Pflichtenheften bzw. Spezifikationen (nachfolgend gesamthaft „Dienstleistungsvertrag“ genannt) geregelt.

Bei Unstimmigkeiten oder Unklarheiten zwischen den AGB und dem Dienstleistungsvertrag haben die AGBs Vorrang.

CSK verpflichtet sich zur sorgfältigen, fachgerechten und termingerechten Erfüllung der vereinbarten Leistungen und setzt hierzu die im Dienstleistungsvertrag namentlich genannten Fachkräfte ein. CSK behält sich vor, die vorgeschlagenen Mitarbeiter, nach Absprache mit dem Kunden durch vergleichbar oder besser Qualifizierte zu ersetzen.

3 Vertraulichkeit

CSK verpflichtet sich, die ihr bei der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen bekannt werdenden Informationen, Unterlagen und Daten vertraulich zu behandeln und sie weder Dritten zugänglich zu machen noch extern weiterzuverwenden, sofern diese zu diesem Zeitpunkt der Öffentlichkeit nicht bekannt sind.

Diese Vereinbarung gilt für sämtliche Mitarbeiter von CSK wie auch für durch CSK verpflichtete Dritte, welche im Namen von CSK Leistungen erbringen. CSK ist automatisch von der Geheimhaltungspflicht entbunden, sobald die Daten vom Kunden veröffentlicht werden oder nach Ablauf von drei Jahren. Vertrauliche Dokumente, Unterlagen und Daten des Kunden sind durch diesen entsprechend zu kennzeichnen. Ohne anders lautende Vereinbarung sind beide Parteien berechtigt, die vereinbarte Zusammenarbeit zu veröffentlichen.

4 Termine, Verzug

Sämtliche Termine im Zusammenhang mit den im Rahmen der Zusammenarbeit mit CSK zu erbringenden Leistungen werden im Dienstleistungsvertrag geregelt.

Sofern Verzögerungen in der Leistungserbringung durch den Kunden verursacht werden, ist CSK von der Terminverpflichtung entbunden. Sollten hingegen Umstände, die von keiner Partei zu vertreten sind, zu Verzögerungen in der Leistungserbringung führen, sind die Erfüllungstermine im gegenseitigen Einvernehmen zu erstrecken.

Wird ein verbindlicher Termin von CSK aus von ihr zu vertretenden Gründen nicht eingehalten, setzt ihr der Kunde mit eingeschriebenem Brief eine angemessene Nachfrist an. Wird auch diese Nachfrist durch CSK nicht eingehalten, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten.

5 Honorare und Spesen

Der Kunde entrichtet für die durch CSK aus den vertraglich vereinbarten Leistungen die im Dienstleistungsvertrag festgelegten Vergütungen. Dabei kann eine Vergütung nach Aufwand oder pauschal vereinbart werden. Bei einer Vergütung nach Aufwand gilt eine Abrechnung nach Standardtagessätzen basierend auf einem Arbeitstag zu acht Stunden. Die Mehrwertsteuer wird (sofern sie zur Anwendung kommt) separat ausgewiesen.

Falls im Dienstleistungsvertrag nicht ausdrücklich anders geregelt, gilt folgende Spesenregelung:

Als Spesen gelten projektgebundene Auslagen für Reisen, Verpflegung und Unterkunft sowie eventuelle Dienstleistungen und Materialien Dritter. Wenn nicht anders vereinbart, werden sie grundsätzlich nach Aufwand und zu Selbstkosten und ohne Administrationsgebühr verrechnet.

Reisezeit gilt grundsätzlich als Arbeitszeit. Bei Einsätzen in der Schweiz werden keine Administrativkosten für den Geschäftsverkehr (Gebühren, Post- und Fernmeldeverkehr, Kopien) verrechnet. Bei Einsätzen ausserhalb der Schweiz werden diese zu Selbstkosten fakturiert.

Wenn nicht anders vereinbart, werden als Reisekosten verrechnet:

  • Bahn:   1. Klasse
  • Auto:    CHF 0.80 bzw. EUR 0.55 pro Kilometer
  • Flug:    Business Class

6 Zahlungskonditionen

Die Leistungen von CSK werden nach Aufwand oder pauschal fakturiert. Allfällig vereinbarte Erfolgsprämien werden separat verrechnet. Wenn nicht anders vereinbart, stellt CSK bei Verträgen über CHF 10'000.- zu Projektbeginn eine sofort fällige Akonto-Rechnung über ca. 30% des erwarteten Aufwands.

Wenn nicht anders vereinbart, werden die Leistungen auf Monatsbasis nach Aufwand in Rechnung gestellt. Die Verrechnung erfolgt dabei aufgrund der von CSK monatlich erstellten Arbeitsrapporte.

Bei einem vereinbarten Pauschalpreis ist die Fälligkeit des Betrags bzw. von Einzelbeträgen im Dienstleistungsvertrag zu regeln.

Bei einer vereinbarten Erfolgsprämie wird diese beim Erfüllen der Erfolgskriterien in Rechnung gestellt. Die Erfolgskriterien werden im Dienstleistungsvertrag geregelt. Im Falle von Uneinigkeit über die Erfüllung dieser Kriterien wird eine gemeinsam akzeptiere und im voraus bestimmte Schiedsstelle beigezogen.

Die Rechnungen sind jeweils innerhalb von 10 Tagen netto ab Rechnungsdatum zur Bezahlung fällig.

7 Urheberrecht, Arbeitsdokumente und Berichte

Die im Rahmen der vertraglich vereinbarten Leistungen gemäss Dienstleistungsvertrag erstellten Dokumente, Berichte, Präsentationen etc. gehen vollumfänglich in das Eigentum des Kunden über. Bestehende Methoden bleiben jedoch Eigentum von CSK. Dasselbe gilt für neu entwickelte Methoden, soweit nicht explizit Teil der zu erbringenden Leistungen gemäss Dienstleistungsvertrag.

In diesem Fall ist CSK berechtigt, eine generische Version der entwickelten Methode bei anderen Projekten einzusetzen.

8 Haftung

CSK kann nur für absichtlich oder grobfahrlässig verursachte Schäden im Zusammenhang mit den vereinbarten Leistungen gemäss Dienstleistungsvertrag haftbar gemacht werden, jedoch nicht für indirekte oder Folgeschäden wie entgangener Gewinn, nicht realisierte Einsparungen oder Ansprüche Dritter. In jedem Fall ist die Haftung auf die bezahlten Honorare beschränkt. Eine Haftung infolge höherer Gewalt (Unfall, Krankheit,...) ist in jedem Fall ausgeschlossen.

9 Vorzeitige Vertragsauflösung

Eine vorzeitige Vertragsauflösung ist im gegenseitigen Einvernehmen oder einseitig durch eine Vertragspartei möglich. Eine einseitige Vertragsauflösung muss schriftlich unter Einhaltung einer zweiwöchigen Kündigungsfrist erfolgen. Im Falle einer vorzeitigen Vertragsauflösung werden die bis dahin durch CSK erbrachten Leistungen auf einer pro rata Basis verrechnet. Bei Absagen von Schulungen seitens des Kunden, die weniger als eine Woche im voraus erfolgen, müssen 50% des Honorars verrechnet werden. Für Absagen, die weniger als 48 Std. vor Kursbeginn erfolgen, müssen 100% des Honorars verrechnet werden.

10 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Dieser Vertrag unterliegt schweizerischem Recht. Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus dem vorliegenden Vertrag ist Zürich.

 

Herrliberg, 5. Januar 2011

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